Am Anfang
Im August diesen Jahres veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf zur Reformierung der ausserklinischen Intensivpflege. Demnach sollen Menschen mit Beatmungsbedarf künftig in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht werden. Ausserklinische Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit solle nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden, sollte der Referentenentwurf zum RISG zur gesetzlichen Grundlage werden.
Der Sumpf krimineller Machenschaften betrügerischer Pflegedienste auf dem Gebiet der Intensivpflege soll trockengelegt werden. Ebenso sollen Fachkräfte aus der 1:1 Pflege „freigesetzt“ und im stationären Pflegebereich eingesetzt werden, um dort mehr Personen gleichzeitig versorgen zu können.
Zweifelhaft
Schon kurz nach Bekanntwerden der geplanten Vorgaben wurden erste Proteste laut. Betroffene und Verbände übten massive Kritik daran, dass Menschen mit Beatmung trotz selbstbestimmter Lebensführung in Heimen untergebracht werden sollten.
Ebenso ungeklärt ist nach aktuellem Stand, wo und von wem diejenigen versorgt und gepflegt werden können, die nach Willen des Entwurfs in Pflegeheime verlegt werden sollen.
Gibt es eine ausreichende Anzahl stationärer Pflegeeinrichtungen, die ausserklinische Pflege gewährleisten können? Gibt es genug qualifiziertes Fachpersonal für die Versorgung in der Beatmungspflege? Müssen zusätzliche Pflegeplätze eingerichtet werden? Diese und andere Fragen richtete die Bundestagsfraktion der Grünen im Rahmen einer schriftlichen Anfrage an die Adresse der Bundesregierung.
Bankrotterklärung
Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage folgt der Offenbarungseid: Das Ministerium kann keine Aussagen zum Erwartungshorizont machen. Weder die Zahl der potentiell in Heimen zu versorgenden Menschen mit Beatmung, noch die Anzahl derer, die entsprechende Pflege erbringen könnten, werden vom Gesundheitsministerium beziffert. Ebenso wenig sind Ausbau und vorbereitende Unterstützung der stationären Pflege vonseiten des Bundes vorgesehen. Hier stolpert man anscheinend vollkommen unwissend voran.
Fazit
Wer die Folgen eigenen Handels nicht absehen kann oder die Konsequenzen desselben nicht vor Augen hat, gilt vor Gericht als schuldunfähig oder zumindest vermindert schuldfähig. Genau dies scheint aktuell der Fall zu sein wenn man bedenkt, dass das Bundesministerium für Gesundheit ganz entscheidende Fragen zur Umsetzung eigener Gesetzesvorhaben nicht beantworten kann.
Der Volltext der Bundestagsdrucksache mit den Antworten zum RISG von Seiten der Bundesregierung