– Zur Umsetzbarkeit altengerechter Quartierskonzepte –

Die Städte verfolgen das Ziel, Bürgerinnen und Bürger bei eintretender Hilfs- und / oder Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in ihrer anvertrauten Umgebung wohnen zu lassen. Ziel der Kommunen ist es, das Gefühl der Einsamkeit im Alter möglichst zu vermeiden und eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Immer wieder aus verschiedenen Quellen veröffentlichte Zahlen zeigen ausserdem, dass Pflege durch Angehörige, sei es mit oder ohne Hilfe eines Pflegedienstes, in letzter Zeit immer mehr zunimmt, wie auch am Beispiel für Münster deutlich wird.

Eine jetzt veröffentlichte Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege zeigt jedoch, dass ambulante Pflegedienste kaum noch in der Lage sind, alle Menschen beim Altwerden im eigenen Zuhause trotz Pflegebedürftigkeit zu unterstützen.

Pflegende Angehörige werden auf der Suche nach Unterstützung von Pflegediensten abgewiesen, in Einzelfällen wurden bestehende Versorgungsverträge gekündigt.

Baulich und infrastrukturell perfekt auf den demografischen Wandel eingestellte Quartiere sind, um funktionieren zu können, auf personell gut ausgestattete Pflegedienste angewiesen.

Sehen die Städte die langfristige Umsetzbarkeit ihrer Quartierskonzepte durch den Fachkräftemangel in der ambulanten Pflege in Gefahr?

Sehen sich die Städte durch die Pflegepolitik der Bundesregierung, welche gegen den Fachkräftemangel in der ambulanten Pflege noch kein wirksames Mittel gefunden hat, ausreichend in der Umsetzung ihrer Quartierspläne unterstützt?

Sollten sich die Städte und Gemeinden, beispielsweise über den Deutschen Städtetag oder in einer direkten Anfrage an die Bundesregierung wenden und verdeutlichen, dass Bürgerinnen und Bürger dringend auf Entlastung in der medizinischen und pflegerischen Versorgung ihrer Angehörigen angewiesen sind?

Die ambulante Pflege muss dringend eine Aufwertung erfahren. Es müssen schnellstens Anreize geschaffen werden, um als Fachkraft in der ambulanten Versorgung tätig zu werden. Nur so kann unseren Alten ein Lebensabend im eigenen Zuhause ermöglicht werden.

3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege

Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.

 

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