In Anlehnung an vorangegangen Artikel zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz:
Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Reformierung der Intensivpflege. Schon im Referentenentwurf bleiben Fragen ungeklärt. Unklar ist, ob aktiv an der Gesellschaft teilhabende künftig ihr Zuhause verlassen müssen. Auch die Beantwortung der Frage nach geeignetem Pflegepersonal für künftig stationär zu versorgende Menschen mit Beatmungsbedarf lässt der Gesetzentwurf offen.
1.Wie viele auf Beatmung angewiesene im Erwachsenenalter werden bereits jetzt in Spezialeinrichtungen gepflegt, wie es das RISG vorsieht?
2.Wie viele auf Beatmung angewiesene im Erwachsenenalter werden aktuell zu Hause gepflegt?
3.Gibt es in bestehenden Einrichtungen ausreichend ausgebildetes Fachpersonal, um o.g. Personengruppen künftig pflegen und betreuen zu können?
4.Gibt es ausreichend Pflegeplätze, um o.g. Personengruppen in bestehende Einrichtungen aufnehmen zu können?
5.Fall nein: Ist der Bau von neuen Pflegeeinrichtungen geplant, wenn die bestehenden über keine ausreichenden Kapazitäten verfügen?
6.Falls nein: Erfüllen stationäre Einrichtungen im Sinne des RISG über die baulichen Voraussetzungen, um Intensivpflege erbringen und im Sinne des RISG neu aufzunehmende Menschen mit Beatmungsbedarf versorgen zu können?
7.Gibt es Zahlen, wie wie viele Atemtherapeut*innen in Kliniken beschäftigt sind, um eine Entwöhnung von Beatmung begleiten und sicherstellen zu können?
8.Gibt es ausreichend Fachärztinnen und Fachärzte die berechtigt sind, um Menschen mit Beatmung in Einrichtungen betreuen zu können?
9.Die besonderen Anforderungen an die Pflege und Betreuung von Menschen mit Beatmung sind kein Ausbildungsinhalt der Altenpflege. Wie sollen Altenpflegerinnenund Altenpfleger in Theorie und Praxis fort- aus und / oder weitergebildet werden, um entsprechende Pflege und Betreuung sicherstellen zu können?
10.Bei welchen Formen der Beatmung und nach Stellung welcher Diagnosen ist künftig eine Heimunterbringung angezeigt?
11.Ist es korrekt, dass aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmende Menschen mit Beatmungsbedarf künftig in eine Spezialeinrichtung ziehen müssen?
12.Welchen Nutzen haben Kliniken für Rehabilitation vom geplanten RISG?
13.Ist das RISG auf die Ausbildungsinhalte der generalisierten Pflegausbildung abgestimmt?
Download PDF – Fragen zum RISG