Finanzierung der Altenpflege

SGB V SGB XI

Aktuell finanziert die Pflegeversicherung die Leistungen der Behandlungspflege im stationären Bereich mit, während im ambulanten Setting die Behandlungspflege komplett von den Krankenkassen getragen wird.

• Zur Entlastung der Pflegekassen müssten Leistungen der Behandlungspflege in der ambulanten und der stationären Altenpflege komplett von den Krankenkassen übernommen werden.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Gesundheitsminister Spahn hat die Zusage seines Amtsvorgängers gebrochen und den Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Verweis auf die Kosten des PPSG erhöht. Gleichzeit wird die Stabilität der Versicherungsbeiträge bis 2022 als Wunschziel genannt. Weiter heisst es, Leistungen aus den Pflegestärkungsgesetzen würden stärker in Anspruch genommen werden als erwartet. Das klingt, angesichts des weithin bekannten demographischen Wandels, wenig glaubwürdig. Die neuste Pflegekostenprognose der Bertelsmannstiftung geht beim Staus quo der Gesetzgebung von weiter steigenden Pflegeversicherungsbeiträgen aus.

• Aktuell wird ein Großteil neu erhobenener Beitragserhöhungen zur Kompensierung des milliardenschweren Defizits der Pflegeversicherung genutzt, so dass nur ein kleiner Teil der Beiträge tatsächlich der Pflege zu Gute kommt.

• Sinnvoller erscheint, die Pflegeversicherung mit Steuermitteln zu stützen, wie dies bei anderen Sozialleistungen bereits der Fall ist.

Pflege zu Hause – Ambulante Pflege

Der pflegerische Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist im elften Sozialgesetzbuch (§3) festgeschrieben. Dem gegenüber ist im Koalitionsvertrag sowie in den Pflegepersonalstärkungsgesetzen der Bundesregierung jedoch nur schwerlich auszumachen, wie dieser pflegepolitische Anspruch umgesetzt werden soll.

Die pflegerische Versorgung alter Menschen ist nicht zwangsläufig an ein Pflegeheim gebunden. Dies ist der immer öfter geäußerte Wunsch der älteren Generation, die im Alter zu Hause gepflegt werden möchte.

Laut PPSG soll pflegenden Angehörigen zumindest der Zugang zu Kur- oder Rehamaßnahmen erleichtert werden. Taxifahrten zu Arztpraxen können bei den Krankenkassen geltend gemacht werden.

• Diese Maßnahmen bedeuten keine Aufwertung des ambulanten Pflegesektors.

• Die Bundesregierung schafft keine Anreize, als Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege tätig zu werden.

Zum Schluss:

Die Berücksichtigung der Pflege in Rehakliniken, der Pflegebedarf alter Menschen mit Behinderung sowie der Pflegebedarf junger Menschen in stationären Einrichtungen bleiben vom Gesundheitsminister dem Anschein nach unberücksichtigt.

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