Intensivpflege stärken – Bundesregierung ohne Zahlen

Am Anfang

Im August diesen Jahres veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf zur Reformierung der ausserklinischen Intensivpflege. Demnach sollen Menschen mit Beatmungsbedarf künftig in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht werden. Ausserklinische Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit solle nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden, sollte der Referentenentwurf zum RISG zur gesetzlichen Grundlage werden.

Der Sumpf krimineller Machenschaften betrügerischer Pflegedienste auf dem Gebiet der Intensivpflege soll trockengelegt werden. Ebenso sollen Fachkräfte aus der 1:1 Pflege „freigesetzt“ und im stationären Pflegebereich eingesetzt werden, um dort mehr Personen gleichzeitig versorgen zu können.

Zweifelhaft

Schon kurz nach Bekanntwerden der geplanten Vorgaben wurden erste Proteste laut. Betroffene und Verbände übten massive Kritik daran, dass Menschen mit Beatmung trotz selbstbestimmter Lebensführung in Heimen untergebracht werden sollten.

Ebenso ungeklärt ist nach aktuellem Stand, wo und von wem diejenigen versorgt und gepflegt werden können, die nach Willen des Entwurfs in Pflegeheime verlegt werden sollen.

Gibt es eine ausreichende Anzahl stationärer Pflegeeinrichtungen, die ausserklinische Pflege gewährleisten können? Gibt es genug qualifiziertes Fachpersonal für die Versorgung in der Beatmungspflege? Müssen zusätzliche Pflegeplätze eingerichtet werden? Diese und andere Fragen richtete die Bundestagsfraktion der Grünen im Rahmen einer schriftlichen Anfrage an die Adresse der Bundesregierung.

Bankrotterklärung

Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage folgt der Offenbarungseid: Das Ministerium kann keine Aussagen zum Erwartungshorizont machen. Weder die Zahl der potentiell in Heimen zu versorgenden Menschen mit Beatmung, noch die Anzahl derer, die entsprechende Pflege erbringen könnten, werden vom Gesundheitsministerium beziffert. Ebenso wenig sind Ausbau und  vorbereitende Unterstützung der stationären Pflege vonseiten des Bundes vorgesehen. Hier stolpert man anscheinend vollkommen unwissend voran.

Fazit

Wer die Folgen eigenen Handels nicht absehen kann oder die Konsequenzen desselben nicht vor Augen hat, gilt vor Gericht als schuldunfähig oder zumindest vermindert schuldfähig. Genau dies scheint aktuell der Fall zu sein wenn man bedenkt, dass das Bundesministerium für Gesundheit ganz entscheidende Fragen zur Umsetzung eigener Gesetzesvorhaben nicht beantworten kann.

Der Volltext der Bundestagsdrucksache mit den Antworten zum RISG von Seiten der Bundesregierung

 

 

 

 

 

 

Fragen zum RISG

In Anlehnung an vorangegangen Artikel zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz:

Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Reformierung der Intensivpflege. Schon im Referentenentwurf bleiben Fragen ungeklärt. Unklar ist, ob aktiv an der Gesellschaft teilhabende künftig ihr Zuhause verlassen müssen. Auch die Beantwortung der Frage nach geeignetem Pflegepersonal für künftig stationär zu versorgende Menschen mit Beatmungsbedarf lässt der Gesetzentwurf offen.

1.Wie viele auf Beatmung angewiesene im Erwachsenenalter werden bereits jetzt in Spezialeinrichtungen gepflegt, wie es das RISG vorsieht?

2.Wie viele auf Beatmung angewiesene im Erwachsenenalter werden aktuell zu Hause gepflegt?

3.Gibt es in bestehenden Einrichtungen ausreichend ausgebildetes Fachpersonal, um o.g. Personengruppen künftig pflegen und betreuen zu können?

4.Gibt es ausreichend Pflegeplätze, um o.g. Personengruppen in bestehende Einrichtungen aufnehmen zu können?

5.Fall nein: Ist der Bau von neuen Pflegeeinrichtungen geplant, wenn die bestehenden über keine ausreichenden Kapazitäten verfügen?

6.Falls nein: Erfüllen stationäre Einrichtungen im Sinne des RISG über die baulichen Voraussetzungen, um Intensivpflege erbringen und im Sinne des RISG neu aufzunehmende Menschen mit Beatmungsbedarf versorgen zu können?

7.Gibt es Zahlen, wie wie viele Atemtherapeut*innen in Kliniken beschäftigt sind, um eine Entwöhnung von Beatmung begleiten und sicherstellen zu können?

8.Gibt es ausreichend Fachärztinnen und Fachärzte die berechtigt sind, um Menschen mit Beatmung in Einrichtungen betreuen zu können?

9.Die besonderen Anforderungen an die Pflege und Betreuung von Menschen mit Beatmung sind kein Ausbildungsinhalt der Altenpflege. Wie sollen Altenpflegerinnenund Altenpfleger in Theorie und Praxis fort- aus und / oder weitergebildet werden, um entsprechende Pflege und Betreuung sicherstellen zu können?

10.Bei welchen Formen der Beatmung und nach Stellung welcher Diagnosen ist künftig eine Heimunterbringung angezeigt?

11.Ist es korrekt, dass aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmende Menschen mit Beatmungsbedarf künftig in eine Spezialeinrichtung ziehen müssen?

12.Welchen Nutzen haben Kliniken für Rehabilitation vom geplanten RISG?

13.Ist das RISG auf die Ausbildungsinhalte der generalisierten Pflegausbildung abgestimmt?

Download PDF – Fragen zum RISG

 

„Fragen zum RISG“ weiterlesen

– Zur Umsetzbarkeit altengerechter Quartierskonzepte –

Die Städte verfolgen das Ziel, Bürgerinnen und Bürger bei eintretender Hilfs- und / oder Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in ihrer anvertrauten Umgebung wohnen zu lassen. Ziel der Kommunen ist es, das Gefühl der Einsamkeit im Alter möglichst zu vermeiden und eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Immer wieder aus verschiedenen Quellen veröffentlichte Zahlen zeigen ausserdem, dass Pflege durch Angehörige, sei es mit oder ohne Hilfe eines Pflegedienstes, in letzter Zeit immer mehr zunimmt, wie auch am Beispiel für Münster deutlich wird.

Eine jetzt veröffentlichte Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege zeigt jedoch, dass ambulante Pflegedienste kaum noch in der Lage sind, alle Menschen beim Altwerden im eigenen Zuhause trotz Pflegebedürftigkeit zu unterstützen.

Pflegende Angehörige werden auf der Suche nach Unterstützung von Pflegediensten abgewiesen, in Einzelfällen wurden bestehende Versorgungsverträge gekündigt.

Baulich und infrastrukturell perfekt auf den demografischen Wandel eingestellte Quartiere sind, um funktionieren zu können, auf personell gut ausgestattete Pflegedienste angewiesen.

Sehen die Städte die langfristige Umsetzbarkeit ihrer Quartierskonzepte durch den Fachkräftemangel in der ambulanten Pflege in Gefahr?

Sehen sich die Städte durch die Pflegepolitik der Bundesregierung, welche gegen den Fachkräftemangel in der ambulanten Pflege noch kein wirksames Mittel gefunden hat, ausreichend in der Umsetzung ihrer Quartierspläne unterstützt?

Sollten sich die Städte und Gemeinden, beispielsweise über den Deutschen Städtetag oder in einer direkten Anfrage an die Bundesregierung wenden und verdeutlichen, dass Bürgerinnen und Bürger dringend auf Entlastung in der medizinischen und pflegerischen Versorgung ihrer Angehörigen angewiesen sind?

Die ambulante Pflege muss dringend eine Aufwertung erfahren. Es müssen schnellstens Anreize geschaffen werden, um als Fachkraft in der ambulanten Versorgung tätig zu werden. Nur so kann unseren Alten ein Lebensabend im eigenen Zuhause ermöglicht werden.

3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege

Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.

 

Pflegepolitik behindert kommunale Quartierskonzepte

Nach der Bundestagswahl
Die getroffenen Maßnahmen bzw. die gesetzten Ziele der Bundesregierung zu Verbesserungen in der Pflege zielen, so ist der Eindruck, fast ausschließlich auf stationäre Versorgungsformen ab.Die pflegerische Versorgung alter Menschen ist jedoch nicht zwangsläufig an ein Pflegeheim gebunden.
Dies entspricht dem immer öfter geäußerten Wunsch der älteren Generation, die zu Hause gepflegt werden möchte.
Der pflegerische Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist im elften Sozialgesetzbuch (§3) festgeschrieben.
Dem gegenüber ist im Koalitionsvertrag sowie im PPSG der Bundesregierung nur schwerlich auszumachen, wie dieser pflegerische Anspruch umgesetzt werden soll.
Kleiner Versuch
Es bleibt unklar, was der Bundesgesundheitsminister unternehmen wird, um ambulante Pflegedienste davor zu schützen, Patienten ablehnen zu müssen.Laut PPSG soll pflegenden Angehörigen der Zugang zu Kur- oder Rehamaßnahmen erleichtert werden. Taxifahrten zu Arztpraxen können neuerdings bei den Krankenkassen geltend gemacht werden.
•Diese Maßnahmen bedeuten keine Aufwertung des ambulanten Pflegesektors.
•Die Bundesregierung schafft keine Anreize, als Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege tätig zu werden.
•Gleichzeitig werden die Kommunen an der Umsetzung altengerechter Quartierskonzepte gehindert, die auf ambulante Pflegedienste angewiesen sind.
Ambulante Pflege im Quartier
Das Funktionieren und die Nutzbarkeit durchaus gut angedachter Angebote wie Mehrgenerationenhäusern, Seniorengenossenschaften und anderer alternativer Wohnformen setzt voraus, dass ambulante Pflegedienste so aufgestellt sind, dass sie die dort lebenden Seniorinnen und Senioren gut versorgen können, sobald diese auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind. Andernfalls droht der Umzug ins Pflegeheim, so dass altengerechte Wohnformen lediglich den „fitten Alten“ vorbehalten blieben.
Was nutzt ein baulich und infrastrukturell perfekt auf den demografischen Wandel eingestelltes Quartier, wenn es keinen gut aufgestellten Pflegedienst gibt, der die dort lebenden Menschen unterstützt?
Ambulante Versorgung darf kein Luxusgut werden.Sie ist oft die letzte Hoffnung alter Menschen!